IBC Inspektionsstelle
Viele Benutzer von IBC (Großpackmittel) haben es wahrscheinlich noch nicht bemerkt, dass die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Anfang 2018 ihre Gefahrgutregel (GGR) 002 geändert hat. Eine gravierende Änderung ist: Ab dem 31. Oktober 2018 dürfen erstmalige und wiederkehrende Inspektionen und Prüfungen an IBCs nur noch von anerkannten Inspektionsstellen Typ I bzw. Typ II nach BAM-GGR 002 durchgeführt werden.
Somit stellt sich die Frage, ob Ihre seinerzeit geschulten Sachkundigen noch zugelassen sind, was in der Regel mit nein zu beantworten ist, wenn Sie nicht neu geschult wurden.
IBCs werden als Sammel- oder Transportbehälter für Gefahrgüter eingesetzt und müssen daher regelmäßig überprüft werden. Gemäß der neuen BAM-GGR 002 (11.01.2028) müssen sich alle durchführende Inspektionsstellen einem Anerkennungsverfahren unterziehen:
Diese vorgeschriebenen Inspektionen (alle fünf Jahre) darf seit 1. November 2018 nur noch von Sachverständigen einer anerkannten und zertifizierten Inspektionsstelle Typ I durchgeführt werden.
Die wiederkehrenden Prüfungen nach Abs. 6.5.4.4.1 b) ADR und die Dichtheitsprüfungen nach Abs. 6.5.4.4.2 ADR (alle zweieinhalb Jahre) dürfen auch weiterhin von sachkundigen Mitarbeitern durchgeführt werden. Allerdings nur, wenn ihr Betrieb offiziell als Inspektionsstelle Typ II geschult und anerkannt ist. Die sachkundigen Mitarbeiter müssen einen Sachkundelehrgang (Inhalte gem. BAM-GGR 002 Anhang 1) absolviert haben.
Das Sachverständigenbüro Rainer Stolberg ist als Inspektionsstelle I und II zertifiziert und beim BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ) gelistet (GZS-mbh)
Nachfolgende Unterlagen müssen uns hierfür vorab eingereicht werden:
- Baumusterprüfung oder Zulassung Ihres IBC
- Letztmalige Prüfung
- Evtl. Foto des Typenschild
Sollten Sie also eine Prüfung nach 2,5 Jahren oder nach 5 Jahren für Ihren zugelassen IBC benötigen sprechen oder rufen Sie uns einfach an.