Stilllegung einer Tankanlage
Ordnungsgemäßes Stilllegen einer Tankanlage
Wenn ein Tank nicht mehr benötigt wird, weil Sie Ihre Heizung auf ein anderes Medium gewechselt haben, so muss Ihr Tank anschließend stillgelegt werden.
Da sich im Tankinneren noch Restmengen befinden (auch wenn Sie den Tank runtergefahren haben), weil die Saugleitung in der Regel 5-10 cm über dem Tankboden endet.
Diese Restmengen müssen abgesaugt, ordnungsgemäß entsorgt, der Tank gereinigt und gegen Wiederbefüllung gesichert werden (Füllleitung abblinden, Grenzwertgeber abklemmen). Eventuell vorhandene Tankinnenhüllen müssen ausgebaut und ebenfalls ordnungsgemäß entsorgt werden. Tanks, die im Keller stehen, müssen nicht ausgebaut werden, wenn sie gereinigt worden sind. Wenn Sie den Raum anderweitig nutzen wollen, so empfiehlt sich die Demontage der Tankanlage.
Bei Erdtanks ist dieses noch viel wichtiger (Restentleerung etc.), da sich der Tank im Erdreich befindet und bei einem eventuellen Durchrosten das Öl in die Erde versickert.
In Nordrhein-Westfalen müssen oberirdische Tanks (Kellertanks) ab einem Volumen von 10.000 Litern und grundsätzlich alle Erdtanks zusätzlich noch durch einen Sachverständigen nach §53 AwSV vorgestellt werden. Dieser bescheinigt dann die Stilllegung und meldet dieses dann der unteren Wasserbehörde.
Erst dann gilt der Tank als ordnungsgemäß stillgelegt.
Arbeiten an diesen Tankanlagen dürfen nur durch Fachbetriebe nach WHG durchgeführt werden.
Einen Erdtank sollte man nach der Stilllegung noch mit Kies verfüllen, damit es nach Jahren nicht plötzlich zu unvorhersehbaren Überraschungen kommt (Einbrechen des Tanks durch Korrosionen, oder der Tank läuft voll Wasser, welches dann teuer entsorgt werden muss, weil immer noch Reste von Öl auf dem Wasser schwimmen).
Die Stilllegung wird nicht von mir durchgeführt! Ich bestätige die ordnungsgemäße Stilllegung an die Behörde.
Zur ordnungsgemäßen Stilllegung einer Tankanlage bin ich gerne Ihr Ansprechpartner.
Bilder einer Stilllegung